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Die Vergütung (Gebühren und Auslagen) der Rechtsanwälte bemisst sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Sollten die gesetzlichen Regelungen im Einzelfall keine adäquate Grundlage bilden, um Art und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit angemessen zu honorieren, werden wir dies mit Ihnen vorab erörtern und ggf. eine von der Gebührenordnung abweichende Vereinbarung treffen.
Ob Abrechnung nach RVG oder aufgrund einer Honorarvereinbarung: Die Höhe des Honorars ist zu jeder Zeit für unsere Mandanten transparent und vorhersehbar.
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